Am 14. September 2021 berichtete das Starkenburger Echo von einem radikalen Rückschnitt von Sträuchern am Hang nördlich der Unter-Hambacher Schlossberghalle in Heppenheim durch die Stadtverwaltung, was einen sehr berechtigten Protest eines Anwohners herrvorrief. Hans-Jörg Langen, Vorstandssprecher des Kreisverbands Bergstraße im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) meint dazu: „Die Ausrede der ersten Stadträtin Christine Bender spricht für eine erhebliche Unkenntnis der naturschutzrechtlichen Regeln oder womöglich gar von einer Überheblichkeit, Schutzregeln nicht ernst nehmen zu müssen.“

Verbotszeit für Gehölzrückschnitte müsste verlängert werden

Beides zeuge von einer erschreckenden Einstellung zum Naturschutz. Zwar liege die Tatzeit „nur“ rund drei Wochen vor dem Ende der Verbotszeit 1. März bis 30. September, so Langen weiter, der Vorfall sei aber dennoch alles andere als unerheblich. Denn die Klimaerwärmung begünstige bei etlichen Vogelarten das Vorkommen von zwei, teils auch drei jährlichen Bruten bis weit in den Herbst hinein. Daher müsste die Verbotszeit für Gehölzrückschnitte sogar eher verlängert werden.

„Ausgerechnet Behörden sollten nicht durch ein negatives Vorbild auffallen und auf jeden Fall den § 39 (5) 2 des Bundesnaturschutzgesetzes beachten“, so der BUND Bergstraße. Langen bestätigt, dass das Freihalten der Feuerwehrzufahrt eindeutig Vorrang vor dem Pflanzenwachstum habe, auch wenn es sich um einen wild angesamten Schmetterlingsflieder, der fünf Meter breit werden kann, handelt. Aber die meisten Gehölzbeseitigungen und -rückschnitte seien auf dem unbefahrbaren Hang unterhalb der Zufahrt passiert, was zeitlich nicht zu entschuldigen sei.

„Unqualifiziert sei weiterhin die Behauptung, auch das Entfernen von Brombeeren, die die Eignung der Sträucher als Brutgehölz doch optimieren, vorziehen zu müssen. Gegen deren Rückschnitt zur rechten Zeit zur Entlastung überwallter Büsche sei dagegen nichts einzuwenden. Schließlich treffe Benders Feststellung zu, dass kleine Pflegeschnitte in Gärten vom Verbot ausgenommen sind. Es handele sich bei der hier behandelten steilen Böschung mit ihrem mehr oder weniger wilden Bewuchs aber überwiegend nicht um eine Gartenanlage und außerdem nicht um kleine Pflegeschnitte“, so der BUND abschließend.

 

(Quelle: BUND-KV Bergstraße)