Die Gänse auf der Neckarwiese in Heidelberg sind ein Thema, das immer wieder Beschwerden auslöst. Vor allem die Hinterlassenschaften der Gänse schränken die Freizeitnutzung der Wiese ein. Deshalb informierte die Stadt den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 29. März 2023 über die rechtliche Lage und die ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Gänse.

Jagd auf der Neckarwiese aus Sicherheitsgründen nicht möglich

Auf der Neckarwiese leben vier verschiedene Gänsearten. Neben der Schwanengans, die schon seit vielen Jahren in Heidelberg vorkommt, leben hier einige wenige Kurzschnabelgänse sowie Nil- und Kanadagänse. Vor allem der Bestand der beiden letztgenannten hat in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Beide Arten unterliegen dem Jagdrecht und werden in den umliegenden Revieren im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt bejagt. Die Jagd ist in der Zeit vom 1. August bis zum 15. Februar zulässig. Jungtiere der Nilgans, als invasive Art, dürfen ganzjährig auch außerhalb der Schonzeit bejagt werden. Auf der Neckarwiese ist aber aufgrund der Gefährdung von Personen die Jagd auf die Gänse nicht möglich. Die Besonderheit der Schwanengans liegt darin, dass sie zwar in Heidelberg häufig vorkommt, landesweit betrachtet aber als gefährdete Art eingestuft ist und daher nicht bejagt werden darf.

Mehrere städtische Maßnahmen gegen Gänseproblematik

Die Stadt Heidelberg unternimmt im rechtlich zulässigen Rahmen verschiedene Maßnahmen gegen die Gänseproblematik:

  • Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Umweltschutzorganisationen und Naturschutzbeauftragten werden Monitoring-Aktionen durchgeführt, bei denen in die Gelege eingegriffen wird und diese unfruchtbar gemacht werden. Damit soll der unkontrollierte Zuwachs der Tierart verhindert werden, ohne dass bereits geschlüpfte Küken oder erwachsene Tiere getötet werden müssen.
  • Die Tiere fühlen sich auf der Neckarwiese auch deshalb so wohl, weil hier ein nahezu unerschöpfliches Futterangebot vorhanden ist. Falsch verstandene Tierliebe bringt viele Menschen dazu, die Gänse mit Futter zu versorgen. Um hier entgegen zu wirken, gibt es schon seit längerem ein Fütterungsverbot auf der Neckarwiese. Der Verstoß gegen das Verbot wird mit Bußgeldern von 55 bis 75 Euro geahndet.
  • Zur Säuberung der Wiese wird eine Spezialkehrmaschine eingesetzt, die in der Lage ist, neben Glasscherben, Kronkorken und Zigarettenkippen auch Gänsekot aufzunehmen. Damit beim Einsatz der Maschine die Grasnarbe nicht zerstört wird, muss der Boden vollständig trocken sein. Unter guten Voraussetzungen dauert ein Reinigungsdurchgang etwa drei Arbeitstage.
  • Die Jagdpächter der angrenzenden Feldjagdreviere sind angehalten, die Tiere im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt zu bejagen.
  • Zukünftig soll zudem das Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“ mittels einer Drohne mit Wärmebildtechnik auf Gelege abgesucht werden, um zu überprüfen, ob dort weitere Gelegeeingriffe sinnvoll sind. Hierzu bedarf es der Genehmigung durch das Regierungspräsidium und der Unteren Naturschutzbehörde.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)