Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Heidelberg beteiligt sich mit drei Vor-Ort-Impfaktionen an der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto #dranbleibenBW, die vom 21. bis 27. Juli 2021 angesetzt ist. Ziel der Aktionswoche ist es, viele Menschen noch vor den Sommerferien zu einer Impfung zu motivieren, so dass möglichst viele im Herbst gegen eine 4. Welle geschützt sind.

Eine Übersicht über landesweit alle Impfaktionen und weitere wichtige Infos rund um das Thema Schutzimpfung finden sich unter: www.dranbleiben-bw.de.

Folgende Aktionen werden in Heidelberg angeboten:

  • Freitag, 23. Juli 2021, 16.30 bis 18.30 Uhr: Mobiles Impfteam an der Petruskirche, Hegenichstraße 15. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig).
  • Samstag, 24. Juli 2021, 10.00 bis 16.00 Uhr: Wohnland Breitwieser, Parkplatz, Hertzstraße 8. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig).
  • Samstag, 24. Juli 2021, 9.00 bis 16.00 Uhr: Sportzentrum Süd, Turnhalle, Pleikartsförsterstraße 130. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig). Um eine Online-Anmeldung unter www.sportkreis-heidelberg.de wird gebeten, sie ist aber nicht zwingend.

Daneben besteht seit dem 19. Juli 2021 die Möglichkeit, sich auch ohne Termin im Kreisimpfzentrum, Schwalbenweg 1/2, impfen zu lassen. Dieses hat von Montag bis Samstag von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet. Hier besteht freie Auswahl zwischen allen vier zugelassenen und hochwirksamen Impfstoffen.

Wer kann sich impfen lassen?

Impfungen sind grundsätzlich ab 12 Jahren möglich. Für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre ist nur der Impfstoff von Biontech zugelassen und es muss vor der Impfung ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch geben. Im KIZ stehen dafür ab Montag, 26. Juli 2021, auch niedergelassene Kinder- und Jugendmediziner vor Ort bereit. Bei Kindern unter 14 Jahren ist eine Impfung grundsätzlich nur mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten möglich. Zwischen 14 und 16 Jahren kann der beratende Arzt oder die beratende Ärztin auf eine Einverständniserklärung verzichten, wenn der Impfling nach seiner oder ihrer Einschätzung die Bedeutung ermessen kann. Ab 16 Jahren wird regelmäßig von einer eigenen Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen oder der Jugendlichen ausgegangen.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)