Da es lange nicht geregnet hat, sind die Waldböden trotz der Jahreszeit oberflächlich ausgetrocknet und es besteht Waldbrandgefahr. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Schon eine brennende Zigarette, eine Glasscherbe (Brennglaseffekt) oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.

Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)