Seit Mai 2025 gilt bundesweit die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Sie soll verhindern, dass Kunststoffe und andere Fremdstoffe in den Boden gelangen. Künftig darf der Anteil an Kunststoff im Bioabfall daher nicht mehr als ein Prozent betragen. Der gesamte Fremdstoffanteil darf drei Prozent nicht überschreiten.

Was bedeutet die Neuerung für die Heidelberger Bioabfallsammlung?

Für die Bürger in Heidelberg bringt die neue Verordnung keine grundlegenden Änderungen mit sich. Schon jetzt ist die „Trennungspflicht“, also die getrennte Sammlung von Abfällen, in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt festgeschrieben. Das bedeutet: Bioabfallbehälter dürfen lediglich mit organischen Küchen– und Gartenabfällen befüllt werden. Insbesondere sieht die städtische Satzung vor, dass Bioabfälle nicht in Plastiktüten in den Bioabfallbehälter gegeben werden dürfen. Dazu zählen auch die kompostierbaren Plastiktüten, sogenannte Bioplastiktüten.

Alles, was nicht in den Bioabfall gehört, ist ein sogenannter Störstoff. Störstoffe müssen im Kompostwerk Wieblingen aufwendig aussortiert und als Restabfall entsorgt werden. „Jede Fehlbefüllung führt daher zu erheblichen Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger“, erläutert Sylvia Hafner, Leiterin der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg. Wenn Bioplastiktüten im Kompostierungsprozess landen, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend und könnten als Mikroplastik wieder in die Umwelt gelangen. Daher werden sie als Störstoff aussortiert.

Fehlbefüllungen werden geahndet

Bei einer Fehlbefüllung des Bioabfallbehälters wird die ASZ Heidelberg am Behälter einen Hinweis hinterlassen. Bei erneuter Fehlbefüllung wird der Abfallbehälter von der ASZ nicht im Rahmen der Bioabfallsammlung entleert. Der Abfall ist entweder bis zum nächsten Leerungstag zu sortieren oder kostenpflichtig als Restabfall zu entsorgen. Sollte es danach erneut zu falsch entsorgtem Abfall (sogenannten Fehlwürfen) kommen, droht unter anderem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Was gehört in den Bioabfallbehälter?

In den Bioabfallbehälter gehören ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffee- und Teefilter, Schnittblumen, Laub, Unkraut, Haare sowie kleine Mengen Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter Küchenabfälle.

Nicht in den Bioabfall gehören hingegen Kunststoffe aller Art – dazu zählen auch als „kompostierbar“ gekennzeichnete Plastiktüten, Kaffeekapseln oder Verpackungen – sowie Käse, Wurst, Fleisch, Fisch, Knochen, Katzen- und Kleintierstreu, Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Medikamente oder Textilien. Diese Stoffe gehören in den Restmüll beziehungsweise in die Gelbe Tonne.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)