Der grüne Pfeil auf einer Ampel erlaubt das Rechtsabbiegen für Autofahrende – auch wenn die Ampel auf Rot steht. Neu ist nun die Einführung des grünen Pfeils speziell für Radfahrende. Das zusätzliche Verkehrszeichen ermöglicht dem Radverkehr von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem Radweg trotz einer roten Ampel rechts abzubiegen. Radfahrende müssen zunächst bei Rot anhalten und dann die Verkehrslage prüfen. Wenn keine Gefahr für sie selbst oder andere besteht, dürfen sie rechts abbiegen. Der Vorteil ist, dass Radfahrende nicht länger auf die Weiterfahrt warten müssen und ihre Sicherheit erhöht wird, wenn sie nicht gleichzeitig mit Autos und Lastwagen abbiegen müssen.

Die Stadt Heidelberg begrüßt diese Neuerung der Straßenverkehrsordnung

Die Stadt Heidelberg begrüßt diese Neuerung der Straßenverkehrsordnung, die der Bundesrat im Februar 2020 verabschiedet hatte und die im April 2020 in Kraft getreten war. Bevor die Städte allerdings die neuen Verkehrsschilder anbringen können, muss noch die allgemeine Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Danach kann z.B. die Stadt Heidelberg mit der Planung beginnen und die Ampeln festlegen, welche ein ungefährliches Rechtsabbiegen für Radfahrende zulassen. Dies nahm der Gemeinderat am 8. Oktober 2020 zur Kenntnis. Voraussichtlich wird die Verwaltungsvorschrift für den Straßenverkehr noch dieses Jahr durch den Bund überarbeitet, sodass konkrete Vorschläge für die Anbringung des Pfeils in den kommenden Sitzungen des Gemeinderats vorgestellt werden können.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)