In Heidelberg hat im Jahr 2021 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und in Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen (FFH) stattgefunden. Es wurden unter anderem Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. Durchgeführt wurde die Kartierung im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Ergebnisse sind online verfügbar
Die Ergebnisse können auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden unter:
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
Die Karten finden Interessierte unter dem Reiter „Natur und Landschaft“ – „Geschützte Biotope“ oder „Natura 2000 – FFH-Mähwiesen“.
Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFH-Richtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die Europäische Union (EU) zu melden.
(Quelle: Stadt Heidelberg)