Im Heidelberger Naturschutzgebiet (NSG) „Unterer Neckar“ gibt es Fischkinderstuben, Brutplätze und bedrohte Pflanzenarten. Das Umweltamt der Stadt Heidelberg bittet zum Start der Freiluftsaison alle Erholungssuchenden, auf die dortige Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen. Nicht nur Biber, Eisvogel, Fischadler und Co. fühlen sich am und im Wieblinger Altneckar wohl, auch die Heidelberger Bevölkerung findet die ursprüngliche Flusslandschaft seit Jahren attraktiv. Die heißen Sommer der vergangenen Jahre und aktuell die Coronavirus-bedingten Einschränkungen haben den Besucherdruck weiter verstärkt.
Laut Umweltamt der Stadt Heidelberg und der BUND-Gruppe Heidelberg-Wieblingen verletzen einige Besucher leider regelmäßig die Vorschriften, die in diesem Naturschutzgebiet gelten. Die Informationstafeln vor Ort finden wenig Beachtung, werden besprüht und beschädigt. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten in diesem bislang ungestörten Lebensraum werden erheblich gestört und verdrängt.
Über 150 Vogelarten in dem naturnahen Flussabschnitt
Das Naturschutzgebiet beginnt an dem Ufer der Insel, die der Wieblinger Neckarwiese gegenüberliegt. Es umfasst die Inseln, den Durchfluss zwischen den Inseln und den Lauf des Altneckars. Nur im Kraftwerksauslauf ist das Schwimmen erlaubt – also in dem Flussabschnitt, der direkt an die Neckarwiese grenzt. Überall sonst sind Schwimmen, Angeln, Anlanden und Betreten verboten.
Über 150 Vogelarten nutzen den naturnahen Flussabschnitt des Schutzgebiets als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet. In den langsam fließenden, kiesigen Bereichen des Altneckars befinden sich zahlreiche Fischkinderstuben. Auch der streng geschützte Biber ist vor einigen Jahren in diese ursprüngliche Flusslandschaft zurückgekehrt.
Regeln zum Erhalt der wertvollen Flusslandschaft
Die Stadt bittet die Bevölkerung, die Regeln auf den Informationstafeln im NSG zu lesen und zu beachten. Nur so kann die wertvolle Flusslandschaft langfristig erhalten werden. Im NSG sind alle Handlungen verboten, die das Gebiet oder Teile davon nachhaltig stören, zerstören, beschädigen oder verändern oder nachhaltig beeinträchtigen. Es gelten folgende Regeln:
- Auf den vorgeschriebenen Wegen bleiben. Hunde bitte immer an der Leine führen. Rasten, Grillen und Spielen ist nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet. Pflanzen oder Tiere dürfen nicht entnommen oder beeinträchtigt werden. Es ist verboten, fremde Pflanzen oder Tiere in das Naturschutzgebiet einzubringen.
- Das Betreten der Inseln und Kiesbänke ist verboten – dies gilt auch für Wassersportler. Zelten, Campen, Reiten, Angeln und Baden sind im NSG ebenfalls nicht erlaubt. Das Gesundheitsamt rät darüber hinaus, auf das Schwimmen im Neckar zu verzichten.
- Die Wege dürfen mit Fahrzeugen aller Art nicht befahren werden, ausgenommen davon sind Menschen im Rollstuhl. Radfahren ist auf den ausgewiesenen Radwegen erlaubt.
- Der Einsatz von Modellflugzeugen, Drohnen oder Modellbooten ist ebenfalls nicht erlaubt. Wasservögel reagieren äußerst empfindlich auf den verursachten Lärm und die plötzlichen Richtungswechsel dieser Freizeitgeräte.
Auenlandschaft steht seit über 30 Jahren unter Naturschutz
Vor mehr als 30 Jahren wurde der Altneckar entlang der Heidelberger Stadtteile Bergheim und Wieblingen mit seiner Auenlandschaft und seinen ausgedehnten Binsen- und Schilfbeständen unter Naturschutz gestellt. Den Status als sogenanntes FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) hat der Altneckar seit dem Jahr 2000. FFH-Gebiete gehören zum europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetz, das 1992 von der EU beschlossen wurde.
(Quelle: Stadt Heidelberg)