Die Stadt Heidelberg hat in der Bergheimer Straße stadtauswärts auf Höhe der Abzweigung in die Römerstraße ein neues Verkehrsschild eingerichtet. Das sogenannte Verkehrszeichen 277.1 verdeutlicht, dass Autofahrer Radfahrende oder Roller nicht überholen dürfen. Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass das Überholverbot von Fahrrädern und Rollern grundsätzlich gilt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts (außerorts: zwei Meter) nicht eingehalten werden kann.

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Das neue Verkehrsschild (oben) in der Bergheimer Straße verdeutlicht, dass Autofahrer Radfahrende oder Roller nicht überholen dürfen. Foto: Stadt Heidelberg

Das Verkehrsschild soll dazu beitragen, dass Radfahrer besser vor Unfällen geschützt werden. Es wird in Heidelberg bereits in der Grünen Meile eingesetzt. Das Verkehrszeichen wurde in Deutschland im April 2020 eingeführt, im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), ist aber noch nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt. Daher wollen die Stadt Heidelberg und die AG Rad hierauf nochmals aufmerksam machen.

Es gibt auch eine Ausnahme vom Mindestabstand: Wenn ein Auto an einer Kreuzung wartet und ein Radfahrender vorbeifährt oder sich neben den Pkw stellt, muss der Autofahrende den Mindestabstand nicht einhalten.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)