Aufgrund einer europäischen Richtlinie müssen Kommunen einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erstellen. Damit soll dokumentiert werden, wie groß die Lärmbelastung ist, die durch den Verkehr auf diesen Straßen für Anwohner ausgeht. Ein Zwischenbericht mit den Ergebnissen der Lärmaktionsplanung für Haßloch liegt inzwischen vor und soll am Dienstag, 5. Juli 2022, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Die Veranstaltung findet ab 18.30 Uhr im Kulturviereck (Gillergasse 14) statt.

Als Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung dienen Daten und Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung 2017, die vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurden. Anhand dieser Karten allein lässt sich aber kein Lärmaktionsplan aufstellen, weshalb die Verwaltung eine Bewertung der vorgelegten Daten sowie vor allem eine darüber hinausgehende Berechnung durch das Fachbüro Modus Consult in Auftrag gegeben hatte. Aufgabe des Fachbüros war es, auf Grundlage der Kartierungsergebnisse des Landesamtes für Umwelt einen detaillierten Lärmaktionsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Lösungsvorschlägen zur Verminderung des Umgebungslärmes zu erarbeiten.

Dazu hat das Fachbüro im September 2020 eine Verkehrszählung an insgesamt acht Knotenpunkten in Haßloch durchgeführt, unter anderem im Kreuzungsbereich Moltke- / Bahnhofs- / Bismarckstraße sowie Kirchgasse / Bahnhofstraße / Langgasse. Mit Hilfe der Daten lässt sich das tatsächliche Verkehrsaufkommen an den Knotenpunkten aufzeigen und daraus eine Lärmbelastung für diese Bereiche errechnen. Der nun vorliegende Zwischenbericht wird nicht nur im Rahmen der Info-Veranstaltung am 5. Juli vorgestellt, sondern liegt auch öffentlich aus.

Noch bis einschließlich 22. Juli 2022 kann die vom Planungsbüro erarbeitete Lärmaktionsplanung eingesehen werden unter
www.hassloch.de/laermaktionsplan
oder persönlich im Rathaus.

Für eine persönliche Einsichtnahme wird allerdings um vorherige Anmeldung bei Nicole Kastenholz (0 63 24/93 52 68) oder Annika Genuit (0 63 24/93 51 79) gebeten. Während des Auslegungszeitraums können darüber hinaus Stellungnahmen zu dem vorliegenden Zwischenbericht abgegeben werden.

Die eingehenden Stellungnahmen sollen in der Erstellung des Abschlussberichts Berücksichtigung finden. Am Ende wird ein Lärmaktionsplan stehen, der Maßnahmen listen wird, wie der Lärm in den durch Verkehr belasteten Straßen unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie reduziert werden kann. Dieser Aktionsplan wird Grundlage für die Arbeit in den politischen Gremien sein, denn letztlich entscheiden diese über die Umsetzung der dort gelisteten Maßnahmen.

 

(Quelle: Gemeinde Haßloch)