Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass sich der Handel zu höheren Tierschutzstandards bei der Milch bekennt. „Wie heute bekannt wurde, will Aldi Trinkmilch bis 2030 schrittweise auf die Haltungsformstufen 3 und 4 umstellen. Lidl will sukzessive 65 Prozent des Trinkmilchsortiments mit den Stufen 3 und 4 ausloben. Zu Beginn der Woche hatten Netto und Edeka angekündigt, das Trinkmilchsortiment der Eigenmarken im Laufe des Jahres auf Stufe 2 oder höher umzustellen“, teilt der Deutsche Tierschutzbund mit. Dieser sieht weiterhin auch die Politik in der Pflicht und fordert eine Verbesserung des Ordnungsrechts.
„Nach dem Frischfleisch klettert der Handel nun bei der Milch auf der Haltungsformstufe nach oben. Das sich etwas bewegt ist gut und wichtig. Der Handel treibt die Politik vor sich her und zeigt, wohin die Reise gehen muss“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Allerdings bleibt die aus Tierschutzsicht unzureichende Haltungsformstufe 2, die eine saisonale Anbindehaltung der Kühe zulässt, bei Aldi noch weitere acht Jahre erhalten. Netto und Edeka, bei denen die Umstellung lediglich die Eigenmarken betrifft, kommunizierten bisher kein Ausstiegsdatum für die Stufe 2. Auch Lidl nennt keinen Zeitplan“, so der Deutsche Tierschutzbund.
„Wir loben die ersten Schritte, jedoch sollten Produkte aus tierschutzwidriger Anbindehaltung – egal, ob ganzjährig oder saisonal – raus aus den Sortimenten. Hier könnte der Handel noch stärker, noch konsequenter vorangehen“, so Schröder. Denn auch bei der saisonalen Anbindehaltung stehen die Tiere die überwiegende Zeit des Jahres angebunden im Stall.
Damit die angekündigten Umstellungen schnell greifen, sei der Handel in der Pflicht, die höheren Standards mit langfristigen Lieferverträgen und angemessenen Preisen für die Erzeuger zu flankieren, so der Tierschutzbund. Tierschutz gäbe es nicht zum Nulltarif. Mit seinem zweistufigen Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ macht der Verband selbst ein Angebot für mehr Tierschutz in der Milchkuhhaltung. Die Milch aus den beiden Stufen wird im Handel mit der Haltungsformstufe 3 bzw. 4 gelistet.
Politik muss Lücken im Ordnungsrecht schließen
Mit der Einführung der „Haltungsform“-Kennzeichnung und dem wachsenden Bekenntnis zu höheren Tierschutzstandards ist der Handel vorgeprescht. „Die Initiativen der Handelsunternehmen entbinden die Politik jedoch keineswegs von ihren Pflichten“, stellt Schröder klar. „Der Gesetzgeber muss endlich Lücken im Ordnungsrecht schließen, um den Tierschutz in den Ställen sicherzustellen und um den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.“ Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert seit langem, dass es bis heute keine konkreten gesetzlichen Vorgaben für die Haltung von Milchkühen gibt. Ebenso fordert er ein Verbot jedweder Anbindehaltung.
(Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.)