Vom 25. Februar bis 26. April 2019 konnten Bürger die Unterlagen zu der von der EnBW Kernkraft GmbH beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg einsehen und sich zu dem Vorhaben äußern. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung haben elf Personen oder Organisationen Einwendungen, Bedenken und Anregungen eingereicht. Diese werden – wie das Umweltministerium am 23. September 2019 bekannt gab – am 16. Oktober 2019 im Rathaus der Stadt Philippsburg erörtert. Falls erforderlich wird die Erörterung am Folgetag fortgesetzt.
„Die Stilllegung und der Rückbau kerntechnischer Anlagen müssen für die Menschen im Land, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos durchgeführt werden“, betonte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. „Mir ist es daher wichtig, die Kritikpunkte der Bürgerinnen und Bürger zum weiteren Abbau der Anlage in Philippsburg in einem offenen Dialog mit der Atomaufsicht und Vertretern des Kraftwerksbetreibers EnBW zu diskutieren.“ Mit der frühzeitigen Bekanntgabe des Termins werde es hoffentlich möglichst vielen beteiligten Bürgern möglich sein, an der Erörterung teilzunehmen, so Untersteller. Die Erkenntnisse aus der Erörterung werden in den weiteren Genehmigungsprozess einfließen. Erst nach der damit verbundenen abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen kann die 2. Abbaugenehmigung erteilt werden. Danach ist der Weg frei für den vollständigen Rückbau von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg.
Ergänzende Information
Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg hat das Umweltministerium am 7. April 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat diese Genehmigung am 18. April 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb. Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung beantragt.