Wussten Sie, dass nicht mehr benötigte Arzneimittel in den Restmüll gehören? Sie sollten auf keinen Fall über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. In Deutschland lassen sich Arzneimittelrückstände mittlerweile in Fließgewässern, Böden und im Grundwasser nachweisen. Vereinzelt fand man auch Rückstände im Trinkwasser.
Auch wenn der größte Teil der Umweltbelastung mit Arzneimittelrückständen durch die Abwässer erfolgt – ein Großteil der Wirkstoffe wird nach der Einnahme wieder ausgeschieden – so sollten wir alle darauf achten, die Belastung nicht durch unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten über die Toilette zu vergrößern.
Auch wenn laut Umweltbundesamt die in Gewässern gemessenen Konzentrationen von Rückständen aus Medikamenten zwar gering sind, können einzelne Stoffe zu Problemen führen: Hormone können z.B. die Fortpflanzung von Fischen beeinflussen. Eine Gefährdung durch Arzneimittelreste für die menschliche Gesundheit wird derzeit ausgeschlossen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) warnt jedoch, dass mit Blick auf den demographischen Wandel und damit verbundenen erhöhten Verbrauch von Medikamenten die gemessenen Konzentrationen der Rückstände steigen werden.
So entsorgen Sie Ihre Arzneimittelreste richtig:
- Im Restmüll entsorgte Medikamente werden verbrannt, wodurch der Eintrag der Chemikalien in die Umwelt vermieden wird.
- Bei manchen Apotheken kann man abgelaufene oder übriggebliebene Medikamente abgeben, die dort sachgemäß entsorgt werden.
- Bei Schadstoff-Sammelstellen wird auf die fachgerechte Entsorgung problematischer Stoffe geachtet. Auch hier können Sie Ihre Arzneimittelreste abgeben. Manchmal sammeln auch Schadstoff-Mobile vor Ort die Medikamente ein.
Darum sollten die Arzneimittel nicht in der Toilette entsorgt werden:
Bislang können die meisten Kläranlagen nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückhalten, weil die dafür notwendige 4. Reinigungsstufe fehlt. Der BUND fordert eine flächendeckende Nachrüstung für alle kommunalen sowie verbindliche Vorgaben für industrielle Kläranlagen.
(Quelle: BUND Landesverband Hessen e.V.)