Die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz kritisieren den angekündigten Beschluss des Verbands Region Rhein-Neckar zum Teilregionalplan Windenergie, mit dem in der Metropolregion Rhein-Neckar ein Anteil von nur 0,4 Prozent Vorrangflächen für Windräder festgeschrieben werden soll. Nach Ansicht der Umweltverbände verpasst der Verband damit klar sein selbst gesetztes Ziel, Vorbildregion auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien in Europa zu werden.
„Es ist Zeit zu handeln“, zitiert Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen das Motto der UN-Klimakonferenz in Madrid, „denn auch die Region muss das 1,5 Grad-Ziel von Paris umsetzen.“ Der stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz, Michael Carl kritisiert: „Auch wenn wir anerkennen, dass in Rheinland-Pfalz der Flächenanteil im Wesentlichen gehalten wurde, der Verbandsbeschluss bremst den schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien“ und auch Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg meint: „Die Metropolregion mit Deutschlands klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerk, das allein für etwa ein Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist, muss jetzt den Kohleausstieg angehen. Als Ersatz für das Kohlekraftwerk Mannheim brauchen wir insbesondere die Windenergie.“
BUND fordert schnelle und konsequente Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien
Der BUND fordert eine schnelle und konsequente Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien. Der Umweltverband mahnt: „Der Windenergie muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden, damit die Metropolregion ihre Klimaschutzziele erreichen kann. Selbst das unzureichende Klimaschutzpäckchen der Bundesregierung will bundesweit 2 Prozent der Fläche für die Windenergie sichern“, so Michael Carl. Das gilt umso mehr, als die Metropolregion sich selbst „die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien möglichst aus regionalen Quellen“ zum Ziel gesetzt habe. Aber bezeichnenderweise habe der Planungsverband in seinen Leitlinien schon den Anspruch gestrichen, dass Vorranggebiete „in ausreichendem Umfang“ festgelegt werden sollen. Daneben verweist Guido Carl auf Fehler beim südhessischen Regionalplan von 2010: „Die hessische Regionalversammlung hatte mit den Stimmen von CDU und FDP Windräder auf nur 0,1 Prozent der Fläche Südhessens vorgeschlagen. Kurz darauf wurde die Planung wegen erheblicher juristischer Bedenken verworfen.“ Es sei daher wesentlich, die Windenergie-Potenziale in ausreichendem Maß zu nutzen anstatt sie immer weiter einzuschränken.
Verwundert nimmt der BUND außerdem zur Kenntnis, dass der hessische Standort „Auf der Höhe“ bei Wald-Michelbach aus den Vorrangflächen entfallen soll, weil die Regionalversammlung Südhessen diese Fläche als ungeeignet eingestuft habe. Nach Kenntnis des Umweltverbands habe die Regionalversammlung diesen Standort jedoch als eine der zahlreichen Weißflächen, die „weder zum Ausschlussraum noch zu Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ gehören, festgelegt. Der BUND bewertet daher die Streichung der Fläche als verfrüht und als falsches Signal.
(Quelle: Presse-Info des BUND Landesverband Hessen e.V.)