„In den nächsten Wochen ist der Transport von sechs CASTOR28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der ‚BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung‘ in Biblis geplant. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte den Sofortvollzug für die Transportpläne zunächst aufgrund der Corona-Pandemie im März gestoppt, diesen aber nun wieder freigegeben, obwohl die Coronazahlen nicht viel niedriger sind als damals. Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen den Sofortvollzug erhoben. Seit Februar 2020 hatte der BUND in drei Widerspruchsschreiben erhebliche Sicherheitsmängel der Behälter gerügt, über die noch gar nicht entschieden wurde“, teilt der BUND mit. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Obwohl die Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung gesetzlichen Vorrang hat, wollen BGZ und BASE vollendete Tatsachen schaffen.“

„Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt“

„Kern der BUND-Kritik ist, dass es keine Möglichkeit gibt, im Zwischenlager Behälter zu reparieren, wenn der Primärdeckel defekt ist. Für den Fall des Abtransportes der Behälter muss dieser aber dicht sein. Obwohl Vorgaben der Entsorgungskommission die Vorlage einer genauen Planung zum Bau einer sog. ‚Heißen Zelle‘ fordern, ist der staatliche Betreiber BGZ darüber hinweggegangen. Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind“, so der BUND. Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Das ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können, indem beispielsweise vor der Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“

„Ebenso fraglich ist das vorgelegte Reparaturkonzept, wenn während der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht wird. Es soll ein ‚Fügedeckel‘ aufgeschweißt und mit großen Ringen fixiert werden. Der Vorschlag der Bundesanstalt für Materialforschung, dass vor der Einlagerung in Biblis mindestens ein Fügedeckel mit allen Materialien vor Ort verfügbar sein muss, wurde vom BASE nicht übernommen. Für den BUND ein klares Manko an Sicherheit“, teilt der Umweltverband weiter mit.

BUND-Kritik: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Der BUND kritisiert weiterhin, dass bei der Genehmigung keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, obwohl die bisherige Genehmigung für diese Behälter gar nicht gültig gewesen sei. Daher sei eine grundlegend neue Bewertung des Störfallrisikos, insbesondere bei Flugzeugabstürzen erforderlich. Dies gelte umso mehr, weil die Behälter wohl viele Jahrzehnte länger in Biblis lagern würden als das Standort-Zwischenlager genehmigt sei, also weit über 2046 hinaus. Für derart lange Lagerzeiträume seien die Castor-Behälter ursprünglich gar nicht vorgesehen.

„Der BUND hatte vom Bundesamt BASE zahlreiche Unterlagen angefordert. Trotz umfangreicher Schwärzungen fand der Umweltverband in den Unterlagen mehrere ernsthafte Fehler beim Befüllen der Behälter dokumentiert. So konnten bei der Beladung von CASTOR28 M-Behältern die Glaskokillen mit dem radioaktiven Material nicht eingeführt werden, da der Behälterkorb verdreht und verzogen war. Dies führte dazu, dass auch der Deckel nicht richtig aufgesetzt werden konnte. Bei einem Behälter war ein Gewinde verzogen, Schrauben des Deckels waren zu kurz. Ein Primärdeckel wurde schief aufgesetzt, worauf ein 24 mm Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Der BUND befürchtet, dass sich hier ein neuer Atommüll-Skandal anbahnt, der die Sicherheit dieser Castor-Behälter in Frage stellt“, heißt es von Seiten des BUND.

„Das Bundesamt BASE hat nach eigenen Angaben den Sofortvollzug der Einlagerung auch deswegen genehmigt, weil das Ansehen Deutschlands bei einer Nichteinhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei“, so der BUND. Dr. Werner Neumann stellt hingegen fest: „Das Einlagern der Castor-Behälter ohne Rücksicht auf diese gravierenden Sicherheitsmängel schadet dem Ansehen des Bundesumweltministeriums erst recht.“ Nicht zuletzt sei der Verzicht des Staates auf möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen bei der CASTOR-Lagerung das falsche Signal zu einer Zeit, in der die Suche nach einem Endlager neu beginnen soll.

 

(Quelle: BUND Landesverband Hessen e.V.)