„Wenn wir die im Koalitionsvertrag festgeschriebene vollständige Klimaneutralität im Korridor 2035 bis 2040 erreichen wollen, bedeutet das einen jährlichen Zubau von 500 MW an solar erzeugtem Strom. Dafür ist es wichtig, neben Solaranlagen auf Dächern auch Freiflächen-PV weiter zu begünstigen“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder.

Eder: „Mehr Solaranlagen auf Freiflächen möglich“

„Solaranlagen auf Freiflächen sind in Rheinland-Pfalz die kosteneffizienteste Möglichkeit, erneuerbare Energie zu erzeugen“, machte Eder deutlich. „Bei unserem Ziel, 2030 den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken, spielen PV-Freiflächenanlagen daher eine entscheidende Rolle.“ Daher stellte der Ministerrat jetzt mit der Verlängerung und Erweiterung der Landesverordnung für PV-Freiflächenanlagen entscheidende Weichen für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz. Die bisherige Verordnung, die die Ausschreibungsteilnahme von Photovoltaikanlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt, wird entsprechend geändert.

Die seit drei Jahren gültige Landesverordnung hat das Ziel, den Ausbau der Solarenergie in der Freifläche so zu steuern, dass eine schädliche Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und den Belangen des Artenschutzes möglichst vermieden wird. Daher wurde die PV-Nutzung zunächst auf ertragsschwache Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten begrenzt und zudem eine Obergrenze von jährlich 50 MW für die Ausschreibungsteilnahme festgeschrieben.

„Nach drei Jahren können wir feststellen, dass dieser Rahmen jeweils frühzeitig ausgeschöpft wurde“, sagte die Staatssekretärin. „Wenn wir unser Ausbauziel einer Verdreifachung der Solarleistung im Land erreichen wollen, reicht das bisherige Volumen nicht aus.“ Daher wird die Obergrenze nunmehr auf 200 MW pro Jahr erweitert. Zudem werden auch ertragsschwache Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten in die Verordnung aufgenommen, die nunmehr unbefristet gelten soll.

 

(Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-Pfalz)