Im unteren Bereich der Fußgängerzone in Bensheim gilt der mit rotem Pflaster hervorgehobene Weg ab Freitag nicht mehr als „Sonderweg für Radfahrer“, sondern als Bereich, der für den Radverkehr freigegeben ist. Der entscheidende Unterschied daran ist, dass ab dann auch auf der rot gepflasterten Strecke Fußgänger bevorrechtigt sind. Im Klartext heißt das: Fahrradfahrer dürfen den Weg weiter befahren, müssen aber besonders aufmerksam sein, langsam fahren und Fußgängern den Vortritt lassen.

Die Beschilderung im unteren Bereich der Fußgängerzone wird daher wie folgt verändert: Am Anfang der Hauptstraße Ecke Rodensteinstraße und am Ende der Gerbergasse Ecke „Am Rinnentor“ wird der Beginn der Fußgängerzone angezeigt, zusätzlich wird eine Beschilderung mit „Radverkehr frei“ vorgenommen. Die Zusatzschilder „Sonderweg für Radfahrer“ werden dafür entfernt. In der Hauptstraße und der Gerbergasse zwischen Rodensteinstraße und Am Rinnentor werden alle Markierungen wie Schriftzüge Radweg, Piktogramme, Pfeile, für den Radverkehr entfernt.

 

(Quelle: Stadt Bensheim)