Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat in ihrer Kabinettssitzung am 28. Juli 2020 den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. „Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Land“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 29. Juli 2020 in Stuttgart. „Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen dazu beitragen werden, Abfälle noch besser zu vermeiden, die stoffliche Verwertung weiter auszubauen und den effizienten Umgang mit unseren Ressourcen sicherzustellen.“ Mit der Neuordnung des Abfallrechts komme das Land seiner Verantwortung für die Umwelt, das Klima und die Gesundheit der Menschen nach, so der Minister.
Recyclingbaustoffe und Erdmassenausgleich
Den Schwerpunkt in der Neuordnung des Abfallrechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist unter anderem vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zum verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen zu verpflichten.
Besonderes Augenmerk soll zukünftig auch der Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zukommen. So setzt beispielsweise das Land hier auf den sogenannten Erdmassenausgleich. „Statt den Bodenaushub beim Bau auf Deponien zu bringen, ist es sehr viel sinnvoller, ihn vor Ort zu belassen und zu verwenden. Dazu müssen nur die Straßen- und Gebäudeniveaus im Bauplan etwas angehoben werden“, erläuterte Untersteller. „Im Endeffekt spart das sowohl Deponiekapazitäten als auch Kosten.“
Kosteneinsparung
Insgesamt wird die Neuordnung des baden-württembergischen Abfallrechts den Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung im Land jährlich Kosten in Höhe von insgesamt rund 23,5 Millionen Euro einsparen. Die Wirtschaft profitiert insbesondere durch die Verbilligung der Baukosten beim Erdmassenausgleich von jährlichen Einsparungen in Höhe von knapp 10 Millionen Euro.
Ergänzende Infos
Infolge der Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes an die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union muss auch das baden-württembergische Abfallrecht aktualisiert werden. Dafür wird das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang sollen die landesrechtlichen Regelungen auch mit neuen kreislaufwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen in Einklang gebracht werden.
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)