Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 17. Juni 2020 den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. Nun hat der Landtag das Wort, der sich in der ersten Lesung am 25. Juni damit befassen wird.
„Wir freuen uns darüber, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat“, sagten Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute (19. Juni 2020) gemeinsam in Stuttgart. „Der Gesetzesentwurf ist ein Meilenstein für das Land. Es handelt sich um das ehrgeizigste Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland. Wir schützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft. Auf diese Weise werden Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt.“
Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“
Die Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Sie greift viele der Punkte auf, die sowohl dem Trägerkreis des Volksbegehrens als auch den Bauernverbänden mit ihrem Volksantrag wichtig waren. „Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonten Untersteller und Hauk unisono. Daher sehe der Entwurf nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Städte und Kommunen sowie Privatpersonen vor. Unter anderem soll die Gesamtmenge von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 erhöht werden. Außerdem sind der Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung zentrale Elemente der Novelle.
Untersteller und Hauk lobten die Dialogfähigkeit der Vertreter aus Naturschutz und Landwirtschaft in den vergangenen 12 Monaten: „Wir haben gemeinsam viel erreicht und werden weiter im Dialog mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft bleiben, um die Maßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.“
Ergänzende Informationen
Der Gesetzesentwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfs sind:
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
- Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
- Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten.
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030.
- Erhalt von Streuobstbeständen.
- Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken.
- Minimierung der Lichtverschmutzung.
- Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)