ecoGuide, Baden-Württemberg, Photovoltaik-Pflicht, Klimaschutz

Archivfoto: PVH Heidelberg

Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker hat beim „Solarbranchentag“ für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht auf allen Neubauten geworben. „Die Sonnenenergie muss wieder zur treibenden Kraft für Energiewende und Klimaschutz werden“, sagte Walker am 14. Oktober 2021 in Stuttgart. Auf dem Solarbranchentag, der seit 2014 vom Solarcluster Baden-Württemberg und dem Umweltministerium veranstaltet wird, hob die Klimaschutzministerin die Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien, speziell von PV- und Windanlagen, in Deutschland hervor.

„Mit der Erweiterung der PV-Pflicht auf alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen im neuen Klimaschutzgesetz hat die Landesregierung ihre bundesweite Spitzenposition beim Klimaschutz weiter ausgebaut“, betonte Walker. „Ich hoffe, dass weitere Länder nachziehen werden und auch die neue Bundesregierung die PV-Pflicht im Koalitionsvertrag aufnehmen wird. Nur mit einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen können wir unsere Klimaziele erreichen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen.“

PV-Pflicht in Baden-Württemberg beginnt am 1. Januar 2022

Auch Ralf Hofmann, Vorsitzender des Solarcluster Baden-Württemberg e.V., erläuterte, warum die Photovoltaik die Technologie für klimafreundliche Energieversorgung sei. Er sagte bei der Veranstaltung in Stuttgart: „Wir können sofort deutlich mehr PV-Anlagen installieren – auf Dächern, Freiflächen und an Fassaden. Dafür braucht es bessere und verlässliche Rahmenbedingungen auf Landes- sowie insbesondere auf Bundesebene. Dann kann die Photovoltaik auch Sektorenübergreifend im Zusammenspiel mit Elektromobilität und grünem Wasserstoff das Potenzial voll entfalten.“

Bereits vom 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die PV-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die in der vergangenen Woche vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie vom 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird.

 

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)