Beim Einkaufen gilt in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht. Personen ab dem Alter von sechs Jahren müssen in Heidelberg und landesweit in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf Wochenmärkten wird das Tragen von Masken oder anderen Mund-Nasen-Bedeckungen, auch selbstgenähten Masken und Schals, dringend empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen für eine Person unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.
Einzelhändler können Hinweisplakate ausdrucken
Die Stadt Heidelberg bietet Einzelhändlern Plakate an, die ausgehängt werden können und die Kundinnen und Kunden so auf die Maskenpflicht und die weiteren Vorgaben zum Schutz vor Infektionen hinweisen, etwa die Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand.
Die Plakate stehen ab heute (24. April) auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de kostenfrei zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Je nach Bedarf, stehen unterschiedliche Formate und Größen (DIN A3 und DIN A4) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht, die ab dem 27. April auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen gilt:
www.baden-wuerttemberg.de
(Quelle: Stadt Heidelberg)