„Unsere mittelständische Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg verarbeitet und vermarktet die von unseren bäuerlichen Familienbetrieben erzeugten hochwertigen heimischen Produkte als Lebensmittel hoher Qualität. Deshalb bauen wir die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte aufnehmen, im Rahmen der Marktstrukturförderung weiter aus“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (MdL), am 16. Februar 2021 in Stuttgart.

Die aktuell angepasste Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg für die Marktstrukturförderung sieht ab dem Jahr 2021 eine weitere Verstärkung der Förderung von Unternehmen des Ernährungshandwerks und von Erzeugerzusammenschlüssen vor, die ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte (Bio-Zeichen Baden-Württemberg – BioZBW, Qualitätszeichen Baden-Württemberg – QZBW, geschützte geografische Angabe, geschützte Ursprungsbezeichnung, garantiert traditionelle Spezialität) erfassen, verarbeiten und vermarkten.

Erhöhter Fördersatz für Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse

So können zukünftig Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten, sofern sie weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten (sogenannte KMU), bei ihren Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung einen erhöhten Fördersatz von 40 Prozent erhalten. Darüber hinaus wird nun auch eine verbesserte Förderung von mittelgroßen Unternehmen ermöglicht, die überwiegend Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten. Damit können Unternehmen, die die KMU-Grenzen übersteigen, aber nicht mehr als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 200 Millionen Euro nicht überschreiten, einen erhöhten Fördersatz von 25 Prozent erhalten.

„Unser Ziel ist es, die mittelständischen Verarbeitungsunternehmen im Land dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten auszubauen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern hochwertige Qualitätsprodukte anzubieten und damit die für die Leistungen unserer Landwirtinnen und Landwirte notwendige Wertschöpfung zu erzielen. In vielen Fällen fehlen dort die finanziellen Mittel, um in moderne, ressourceneffiziente Anlagen, insbesondere für neue oder verbesserte Produktlinien, zu investieren. Durch die starke Betonung der Förderung auf ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte kommen wir nicht nur der geänderten Marktnachfrage entgegen, sondern stärken insbesondere die umweltschonende Erzeugung und Verarbeitung, was uns besonders am Herzen liegt. Damit tragen wir den im baden-württembergischen Biodiversitätsstärkungsgesetz verankerten Zielen eines markt- und nachfrageorientierten Auf- und Ausbaus regionaler Wertschöpfungsketten mit Qualitätsprodukten von der Erzeugung bis auf den Teller Rechnung“, sagte Minister Hauk.

Hintergrund-Infos

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Marktstrukturverbesserung können die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen über Startbeihilfen sowie Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen über Investitionszuschüsse gefördert werden. Die investive Förderung setzt unter anderem voraus, dass die antragstellenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit landwirtschaftlichen Erzeugern auslasten und Wirtschaftlichkeit und verbesserte Ressourcennutzung nachgewiesen werden.

Der investive Regelfördersatz liegt bei 20 Prozent für Kleinst- bis mittlere Unternehmen und bei 15 Prozent für mittelgroße Unternehmen. Erzeugerzusammenschlüsse werden bei Investitionen mit einer Regelförderung von 25 Prozent unterstützt. Erfassen und vermarkten Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse überwiegend (mehr als 50 Prozent) bzw. ausschließlich ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte gemäß der Definition in Art. 16 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, werden gestaffelt erhöhte Fördersätze zwischen 25 und 40 Prozent gewährt.

In die Marktstrukturförderung fließen Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) sowie Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Seit Beginn der aktuellen Förderperiode im Jahr 2014 wurden im Rahmen der investiven Marktstrukturförderung für rund 280 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 400 Millionen Euro Fördermittel in Höhe von rund 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Rund ein Drittel der Vorhaben sowie der Fördermittel betraf bislang Unternehmen, die überwiegend ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm: hier

 

(Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)