Im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ führte das Ordnungsamt am 13. Mai 2025 in den Nachmittagsstunden eine großangelegte Kontrollaktion in der Sinsheimer Fußgängerzone durch.

Unter Einbeziehung des gesamten Gemeindevollzugsdienstes wurden sowohl die Bahnhofstraße und der Karlsplatz als auch sämtliche Verbindungsstraßen, welche als Fußgängerzonen ausgewiesen sind, gleichzeitig überwacht. Radfahrer sowie Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, welche in der Fußgängerzone unterwegs waren, wurden angehalten und verwarnt. In einigen Fällen müssen die Betroffenen nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Die Stadt Sinsheim möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Befahren dieses Innenstadtbereiches zum Schutz der Fußgänger verboten ist.

 

(Quelle: Stadt Sinsheim)