Die Einrichtung eines Bürgerwindparks durch eine Projektgemeinschaft auf dem Lammerskopf hat eine weitere Hürde genommen. Ein aktuelles Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass der geplante Windpark auf einem Teil der rund 600 Hektar großen Fläche zwischen Schönau und dem Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen mit den Anforderungen des Naturschutzes vereinbar ist. Auf rund 200 Hektar könnten künftig Windkraftanlagen errichtet werden, ohne die wertvollen Naturräume zu gefährden.
Über das Ergebnis der Untersuchung wurde am 29. Januar 2025 der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität informiert. Die Studie zeigt, dass eine Windkraftnutzung am Lammerskopf unter Berücksichtigung der besonderen ökologischen Gegebenheiten möglich ist. Durch eine genaue Analyse der spezifischen Umweltbedingungen und die Festlegung passender Schutzmaßnahmen können negative Auswirkungen auf die Natur verringert werden.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung Lammerskopf ist im Bürgerinformationssystem einsehbar.
Hintergrund-Info: Bürgerwindpark Lammerskopf
Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte den Höhenzug am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten. Im Oktober 2023 hat eine lokale Projektgemeinschaft die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks erhalten. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben dieser Projektgemeinschaft. Auch der Gemeinderat hat sich mit sehr großer Mehrheit für ein Modell ausgesprochen, bei dem Energieertrag und Wertschöpfung vor Ort bleiben.
(Quelle: Stadt Heidelberg)