Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Schnitt von Bäumen, Hecken, Gebüschen und sonstigen Gehölzen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. Daher endet auch in Bensheim die laufende „Fällsaison“ für Bäume innerhalb des Stadtgebiets, um während der Brut- und Setzzeit den Lebensraum vieler Tierarten zu schützen. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam.
Darüber hinaus schützt für das Siedlungsgebiet Bensheim und Bensheim-Auerbach die städtische Baumschutzsatzung viele Bäume mit einem Stammumfang ab 70 Zentimetern. Mit Ausnahme von Pappeln, Weiden, Birken, Robinien sowie einige Nadelbaum- und Obstbaumarten, benötigen Bürgerinnen und Bürger danach für das Fällen dieser Bäume stets eine behördliche Genehmigung.
Die Stadtverwaltung kann das Fällen eines geschützten Baumes aber nur dann genehmigen, wenn besondere Umstände vorliegen. Diese ergeben sich beispielsweise daraus, wenn ein Baum krank ist, von dem Baum Gefahren ausgehen oder die Beseitigung aus überwiegend öffentlichem Interesse erforderlich ist. Dabei prüft die Stadtverwaltung eingehende Anträge im Sinne des Baumschutzes. „Für uns steht der Erhalt des Baumes im Vordergrund“, erklärt Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung und führt weiter aus: „Wir beraten daher die Bürgerinnen und Bürger dahingehend, wie ein Baum gerettet werden kann. Bäume, gerade im bebauten Bereich, sind heute zu wichtig für das Stadtklima und ein wertvoller Lebensraum für Vögel und Insekten.“
Je nach Größe des Baumes müssen die Antragstellenden im Falle einer Genehmigung ein oder zwei Ersatzpflanzungen vornehmen und gegenüber der Stadt nachweisen. Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, kann in Abstimmung mit der Stadt auch eine gleichwertige ökologische Aufwertung auf dem Grundstück vorgenommen werden. Wenn weder Baumerhalt, Ersatzpflanzung oder ökologische Kompensation möglich sind, bleibt als letzte Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese liegt allerdings deutlich über den Kosten eines Baumes zur Nachpflanzung.
Als Ansprechpartner für die Baumschutzsatzung steht Frank Wienecke aus dem Team Klimaschutz, Umwelt und Energie der Stadt Bensheim zur Verfügung:
Telefon 0 62 51/14-2 93 oder
frank.wienecke@bensheim.de
(Quelle: Stadt Bensheim)