Seit 1. Januar 2023 gilt in Baden-Württemberg eine Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Rheinland-Pfalz dagegen ist diesen Schritt noch nicht gegangen. Hier wurde zunächst nur die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten sowie für den Neubau von Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen im Landesssolargesetz (LSolarG) in Kraft gesetzt. Angesichts der derzeitigen Energiekrise und der Notwendigkeit einer Energiewende zu Erneuerbaren Energien fordern der Verband für Wirtschaft und Umwelt sowie der Landesverband Solarenergie eine Reform des LSolarG.
Die beiden Verbände begrüßen die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die in einer öffentlichen Anhörung am 9. Februar 2023 die Unzulänglichkeiten des gerade Inkraftgetretenen LSolarG thematisieren will. Beide Verbände sind auf Empfehlung der Freien Wähler im Landtag zur Anhörung geladen und werden ihre bereits im letzten Jahr geäußerten Forderungen an eine Reform vorstellen.
Verbände fordern u.a. Gesetzesausweitung auf alle gewerblichen Gebäude
Die Verbände fordern die Ausweitung des Gesetzes auf alle gewerblichen Gebäude. Die Ausnahmeregelungen für die öffentlichen Hand und die Landwirtschaft sei nicht mehr zeitgemäß genauso wie eine Beschränkung auf mittelständische und große Unternehmen. Schließlich seien Photovoltaikanlagen in der Regel gewinnbringend und günstig zu finanzieren.
Nach Angaben des Energieatlas Rheinland-Pfalz, der von der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird, seien erst 4 – 5 Prozent der Dächer mit PV-Anlagen belegt. Hier sehen die Verbände ein großes Potenzial für weitere Solarstromgewinnung. Sie verweisen darauf, dass Dachflächen auch an Dritte verpachtet werden können, so dass nicht unbedingt eine eigene Investition erfolgen müsse. Zudem müsse auch über zinslose Darlehen der KfW und der landeseigenen ISB oder Crowdfunding und Klimafondsmodelle zur Finanzierung nachgedacht werden.
Solaranlagen: Doppelnutzungen angebracht
Auch die Begrenzung der Solarpflicht auf den Neubau von großen Parkflächen sei nicht mehr zeitgemäß. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten deshalb schon die Pflicht auf 35 Stellplätze reduziert. Rheinland-Pfalz müsse hier nachziehen und dazu prüfen, ob nicht auch Solaranlagen auf bestehenden Parkplätzen errichtet werden können. Schließlich werde der öffentliche Raum stark geprägt von versiegelten Verkehrsflächen. Hier seien Doppelnutzungen angebracht, wie zum Beispiel bei Straßen, Radwegen, Schienennetzen, Böschungen oder Schallschutzwänden.
Aufgrund der neuen Modultechniken sollten auch vermehrt Gebäudefassaden, Fahrzeuge und Gebäude der städtischen Infrastruktur für Solaranlagen in Betracht gezogen werden. Ebenfalls viel Spielraum für die Solarstromgewinnung sei aufgrund der kleinräumlichen Landwirtschaft und vieler Sonderkulturen wie Wein, Obst, Gemüse oder Tabak bei sogenannten Agri-PV-Anlagen vorhanden. Für die 2.258 Gemeinden im Land sollten Freiflächenanlagen entstehen. Und zu guter Letzt müsse auch ein Speichermanagementplan entwickelt und Großspeicher im Land installiert werden, so die Verbände abschließend.
(Quelle: VWU e.V. – Verband für Wirtschaft und Umwelt Rheinland-Pfalz)