Eine Richtlinie der Stadt Ludwigshafen zum klimaneutralen Bau öffentlicher Gebäude ist ab sofort verfügbar. Die „Richtlinie für klimaneutrale städtische Gebäude“ ist ein Leitfaden durch den die Verwaltung bei zukünftigen Gebäuden einen klimaneutralen Gebäudebetrieb erreichen will.
Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt unterstreicht, dass Ludwigshafen mit diesem Leitfaden eine kommunale Vorbildfunktion einnehme. „Durch den in der Richtlinie festgeschriebenen Mindesteffizienzstandard gibt die Stadt bei ihren neu zu errichtenden Gebäuden Maßstäbe analog den auf Landesebene durch den Landesbetrieb Bau bereits eingeführten Leitlinien vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sieht diese ab dem Jahr 2025 im Gebäudeenergiegesetz vor. Demnach soll ab 2025 ein Neubau nur 40 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfes eines Referenzgebäudes nach dem Bundesgesetz benötigen“, erklärt Thewalt. Ferner soll der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Neubauten Standard werden. Damit lasse sich dem Klimawandel entgegentreten.
Die Stadtverwaltung plant auch bei umfangreichen energetischen Sanierungen an Bestandsgebäuden ein entsprechend hohes Niveau ein. „Durch sehr guten Wärmeschutz der Gebäudehülle, energieeffiziente Anlagentechnik und der Nutzung treibhausgasarmer Energieträger lassen sich CO2-Emissionen stark reduzieren“, ergänzt der Bau- und Umweltdezernent. Dabei folge die Verwaltung dem Prinzip des zirkulären Bauens, um Ressourcen einzusparen oder wiederzuverwenden, da Gebäude als Rohstofflager angesehen werden. Dadurch sei bei der integralen Planung bereits darauf zu achten, dass nach dem Ende der Gebäudenutzung der größtmögliche Anteil der eingesetzten Komponenten wiederverwertet werden kann. Zudem seien Baumaterialien so zu wählen, dass sie möglichst schadstofffrei sind und einen geringstmöglichen CO2-Fußabdruck aufweisen.
Erstmalig würden auch theoretische CO2-Folgekosten berücksichtigt
Erstmalig würden bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zuge von städtischen Bauvorhaben auch die theoretischen CO2-Folgekosten berücksichtigt. Der Bau- und Grundstücksausschuss hatte in 2021 – analog der Liegenschaften des Landes Rheinland-Pfalz – die vom Umweltbundesamt für das Jahr 2021 ermittelten Kosten von 180 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid hierfür ebenfalls in Ludwigshafen angesetzt.
Die Richtlinie steht zum Herunterladen zur Verfügung: hier
(Quelle: Stadt Ludwigshafen)