Das Land Hessen ist verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkartierungen durchzuführen. Aus diesem Grund weist die Stadt Bensheim darauf hin, dass ab sofort Vorschläge für einen Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt eingereicht werden können. Die Lärmkartierung ist online veröffentlicht auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dort Eingaben machen und Hinweise zum Thema Verkehrslärm geben. Die Frist dazu läuft bis zum 22. Januar 2023.

Die vorhandenen Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie abrufbar unter:
www.hlnug.de oder
http://laerm.hessen.de

Die Eingabe kann online auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadtverwaltung per Mail an umwelt@bensheim.de beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden:

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de

 

(Quelle: Stadt Bensheim)