Die DLRG Landau plant in Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrer Stadtholding sowie den niedergelassenen Ärzten, Impfaktionen in der Jugendstil-Festhalle durchzuführen. Hier betreiben die Lebensretter um den Vorsitzenden Simon Nichterlein gemeinsam mit Stadt und Stadtholding auch bereits eine Corona-Teststation. Erster Termin für eine Impfaktion mit Unterstützung der Praxen Dr. Schwebius, Dr. Wilhelmi und Dr. Daum ist Samstag, 27. November 2021 (12.00 bis 17.00 Uhr). Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech.
„Die von der DLRG angestoßene Impfaktion ist eine sehr gute Initiative, die wir von Seiten der Stadt und der Stadtholding sehr gerne unterstützen“, begrüßt Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Ihn erreichen jeden Tag Hilferufe von Impfwilligen. „Unser Impfzentrum ist – ausdrücklich entgegen dem kommunalen Wunsch – geschlossen worden und die Hausärztinnen und Hausärzte können den Run auf die Booster-Impfungen ebenso wenig bewältigen wie die Impfbusse des Landes. Daher freut es mich, dass wir nun zusätzliche Impfaktionen auf die Beine stellen können; weitere niedrigschwellige Angebote in Landau sind in Planung. Denn: Impfen ist das einzige im wahrsten Sinne des Wortes Heilmittel, um die Pandemie und deren vierte Welle wirksam zu bekämpfen“, so der Stadtchef.
Vorherige Online-Anmeldung erbeten
Auch Simon Nichterlein sagt: „Das aktuelle Impfangebot kann die Nachfrage unserer aktuellen Erfahrung nach nicht erfüllen. Wir planen daher, bis zu einer möglichen erneuten Öffnung der Impfzentren in regelmäßigen Abständen Impfaktionen durchzuführen.“ Der Landauer DLRG-Vorsitzende erläutert: „Für die kommende Aktion bitten wir um eine vorherige Online-Anmeldung. Nur wenn noch freie Kapazitäten vorhanden sind, wird auch eine spontane Impfung möglich sein.“ Insgesamt stehen am 27. November 420 Dosen Impfstoff zur Verfügung.
Wer sich seine Erst-, Zweit- oder auch Dritt-Impfung abholen möchte, wird gebeten, sich auf der Seite www.impfen-landau.de anzumelden. Laut den aktuellen Vorgaben wird „geboostert“, wer mindestens 18 Jahre alt ist und deren beziehungsweise dessen zweite Schutzimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.
(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)