„Die Kreislaufwirtschaft ist von großer Bedeutung für den Klimaschutz. Das gilt insbesondere für Elektrogeräte, die voller wertvoller Rohstoffe stecken“, erklärte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Anne Spiegel aus Anlass des internationalen „E-Waste Day“ am 13. Oktober 2021. Der Aktionstag wurde 2018 ins Leben gerufen, um auf die niedrigen Sammelquoten von alten Elektro- und Elektronikgeräten hinzuweisen.
Spiegel: „Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll“
„Ausrangierte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll“, stellte Ministerin Spiegel klar. Nach Aussage der Vereinten Nationen wird 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Erde im Durchschnitt rund 7,6 Kilogramm Elektroschrott produzieren. Das entspricht etwa 57,4 Millionen Tonnen. Dabei werden nur etwa 17 Prozent der Elektro- oder Elektronikgeräte, die auch wertvolle Rohstoffe enthalten, ordnungsgemäß gesammelt, behandelt und recycelt. „Damit gehen große Mengen wertvoller Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym verloren“, verdeutlichte Ministerin Spiegel. „Deutschland ist bei der Erfüllung der aktuellen EU-Vorgaben von 65 Prozent weit entfernt. Das liegt vor allem an der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung.“ Dass die Elektrogeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen sind, sei an der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung zu erkennen.
„Am besten ist es allerdings, wenn Elektroschrott erst gar nicht entsteht“, sagte Spiegel. Die Lebensdauer der Geräte könne durch die Weitergabe beziehungsweise den Verkauf oder bei defekten Geräten durch eine mögliche Reparatur, beispielsweise in Repair-Cafés, verlängert werden. Sei dies nicht mehr möglich, könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre ausrangierten Elektrogeräte in der Regel ordnungsgemäß bei den Gerätehändlern abgeben.
Rückgabe von Kleingeräten / Rücknahmepflicht
Bei der Rückgabe von Kleingeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, muss zur Rücknahme kein neues Gerät gekauft werden. Für alle anderen Geräte gilt eine Rücknahmepflicht bei Neukauf der gleichen Geräteart. Dabei ist es unerheblich, wo die Geräte ursprünglich gekauft wurden. Diese Rücknahmepflicht gilt im Grundsatz auch für den Versand- und Onlinehandel. Weitere Informationen bieten hierzu die Abfallwirtschaftsbetriebe sowie Städte und Kommunen.
In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung für die Bürger mit „Müll nicht rum“ eine Webseite für Mehrweglösungen und die Abfallvermeidung geschaffen, die ständig erweitert wird. Derzeit können die Bürger beispielsweise dort auf einer interaktiven Karte sehen, wo sie im Land ihr altes Handy für einen guten Zweck in eine Sammelbox geben können. Mit ihrem Einwurf helfen die Bürger den Anbietern dieser Boxen, mit dem Sammlungserlös Umweltschutz- oder Sozialprojekte zu unterstützen.
Weitere Informationen: www.muellnichtrum.rlp.de
(Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-Pfalz)