Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat als Vorhabenträger am 26. Februar 2021 die Antragsunterlagen zur Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms XXXIX bei der Stadt Mannheim eingereicht. Die Entscheidung über die Genehmigung der vom Regierungspräsidium zu beantragenden konkreten Maßnahmen zur Dammertüchtigung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst, das damit begonnen hat. Die Stadt Mannheim wird dabei als Untere Wasserbehörde tätig.
Im nun folgenden ersten Schritt wird der Antrag zunächst auf seine Vollständigkeit geprüft. Dabei findet keine inhaltliche Bewertung statt, sondern es handelt sich um einen rein formellen Akt, bei dem geprüft wird, ob alle Unterlagen für das durchzuführende Verfahren vorliegen und ob aus den eingereichten Papieren und Plänen alle Betroffenheiten zu erkennen sind. Danach erfolgt die Offenlegung der Antragsunterlagen, bei dem die Bevölkerung Einsicht nehmen und Einwendungen vorbringen kann.
Die eingegangenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Verbände werden anschließend in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger erörtert. Erst ganz am Schluss dieses komplexen Prozesses und nach Abwägung aller Argumente erfolgt eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag. In diesem Verfahren entscheidet nicht der Gemeinderat über eine mögliche Genehmigung und deren konkrete Ausgestaltung. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim agiert als Planfeststellungsbehörde, wodurch sie an die rechtlichen Vorgaben gebunden ist und keine politische Entscheidung trifft. Da die Stadt Mannheim in einer zweiten Rolle aber auch sogenannter Träger öffentlicher Belange ist, wird sie in dieser Rolle ein Gutachten hinsichtlich Baumerhalt und Hochwasserschutz beauftragen.
Die Stadt Mannheim wird die eingereichten Unterlagen auf Planfeststellung mit der größten Sorgfalt prüfen und dabei auch auf externe Fachbüros zurückgreifen. Maximaler Hochwasserschutz bei möglichst minimalen Eingriff in den Baumbestand bleibt weiterhin das Ziel.
(Quelle: Stadt Mannheim)