Archivfoto: PVH Heidelberg

Wohlduftende Wacholderheiden, karge Steinriegel, blumenbunte Wiesen oder naturnahe Fließgewässer – verschiedenste Offenland-Biotope gestalten unsere Landschaft abwechslungsreich und bieten zahlreichen vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss bekannt sein, wo die wertvollen Flächen liegen.

Auftraggeber ist die Landesanstalt für Umwelt

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Seit 2010 läuft eine weitere Erfassungsrunde. 2021 ist nun der Stadtkreis Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis an der Reihe. Die Kartierungen werden in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). Sie beauftragt fachlich geeignete Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.

Schutz wertvoller Flächen

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW:

Daten- und Kartendienst der LUBW aufrufen: hier

Gesetzliche Grundlage ist das Naturschutzgesetz

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie).

Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zu der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft.

Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Info-Veranstaltungen geplant

Interessierte Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Info-Veranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden gegebenenfalls rechtzeitig bekanntgegeben.

Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie gegebenenfalls die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.

Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung: hier

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Kreis)