Die Ausweisung von Nitratgebieten zum Grundwasserschutz soll zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Bundes zu der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung liegt derzeit den Ländern zur Stellungnahme vor. Die Grundlage dafür wurde von Bund und Ländern gemeinsam in den letzten Wochen erarbeitet.
„In großen Teilen Deutschlands sind die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch. Betroffen sind vor allem Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und vielen Nutztieren. Hessen ist da keine Ausnahme. Zum Schutz des Grundwassers wird mit der Düngeverordnung deshalb in diesen Gebieten auch die Stickstoffdüngung noch stärker auf die Bedarfsgerechtigkeit ausgerichtet und reduziert. Die Landwirtschaft braucht dafür Planungssicherheit für die neue landwirtschaftliche Regelung. Im Bundesrat haben wir uns erfolgreich für Übergangfristen bei der Umsetzung der neuen Düngeregeln für die Landwirte eingesetzt. Jetzt werden wir auf Grundlage der neuen bundeseinheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres die mit Nitrat besonders belasteten Gebiete in Hessen neu abgrenzen. Dadurch werden sich Veränderungen gegenüber der bisher geltenden Gebietskulisse ergeben. Diese sollen besser an dem Verursacherprinzip ausgerichtet sein. In den bundeseinheitlich festgesetzten Gebieten werden dann ab 1. Januar 2021 die neuen strengeren Regeln für das Düngen gelten“, sagte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz.
Neben den Messstellen werden bei der Ausweisung der Nitratgebiete zukünftig auch die Standortbedingungen, wie beispielsweise die Bodenbeschaffenheit, die Niederschlagsmenge sowie die derzeitigen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft berücksichtigt werden. „Ziel ist es, dass Nährstoffeinträge verringert werden und die Grundwasserbelastung sinkt,“ kommentiert die Ministerin die Verwaltungsvorschrift. Durch eine regelmäßige Evaluierung alle vier Jahre wird sichergestellt, dass immer die bestmöglich verfügbaren Datengrundlagen für die Ausweisung der Gebiete und die Bewertung der neuen Vorschriften genutzt werden. Diese können sich dann entsprechend verändern.
Hintergrund-Infos: Grundwasser-Messnetz
Trinkwasser wird in Hessen fast ausschließlich aus Grundwasser gewonnen, deshalb kommt dem vorsorgenden Grundwasserschutz eine besondere Bedeutung zu. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überwacht deshalb mit seinem Messnetz den Zustand des Grundwassers. Die systematische und flächenhafte Erfassung und wissenschaftlich fundierte Auswertung von Daten zur Grundwasserbeschaffenheit ist Grundlage für den Grund- und somit auch für den Trinkwasserschutz.
Anhand der Daten aus dem Messnetz können Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit erkannt und bewertet sowie Maßnahmen daraus abgeleitet und ergriffen werden. Die Daten aus dem Grundwasser-Messnetz des HLNUG belegen, dass in Hessen das Grundwasser vielerorts erheblich mit Nitrat belastet ist und der von der EU vorgeschriebene Grenzwert von 50 mg pro Liter überschritten wird.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)