Lange haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz dafür gekämpft, dass der ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt wird – nun sieht der vom Ministerrat beschlossene Entwurf des neuen Nahverkehrsgesetzes genau diese Aufwertung vor. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, und Landaus Verkehrsdezernent Lukas Hartmann begrüßen die Neuerung als wichtigen Schritt und hoffen, dass die weitere Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs den Kommunen den finanziellen Spielraum geben wird, um ihr ÖPNV-Angebot auszubauen.

„Die Stadt Landau stellt aktuell die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsweisende Mobilität: Mit der Neuausschreibung des Stadtlinienbündels Landau in der Pfalz im Jahr 2021 und der Inbetriebnahme im darauffolgenden Jahr soll das ÖPNV-Angebot deutlich ausgebaut werden. Gehemmt wurde dieses Vorhaben bislang allerdings durch die Tatsache, dass der ÖPNV als freiwillige Leistung der Kommunen galt“, so Hirsch und Hartmann. Konkret bedeutete das, dass die Kommunen ihr Leistungsangebot im ÖPNV nur dann ausweiten durften, wenn die Mehrausgaben an anderer Stelle durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen wurden – und die ADD zustimmte. „Angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel kann der ÖPNV-Ausbau aber keine freiwillige Leistung der Kommunen sein, denn um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, braucht es eine nachhaltige Mobilität“, bekräftigen Hirsch und Hartmann. Auch der Rat der Stadt Landau hatte Anfang 2019 einstimmig die Forderung an die Landesregierung verabschiedet, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe zu erklären.

 

(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)