Nach über 2.000 Jahren Bergbau in Wiesloch und den umgebenden Gemarkungen liegen großflächig erhöhte Schadstoffgehalte in den Böden vor. Besonders betroffen sind Wiesloch, Walldorf, Leimen, St. Ilgen, Sandhausen und Nußloch.
Leitfaden weist auf Beschränkungen und Empfehlungen für Kleingärtner und Landwirte hin
Seit 2017 informiert das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit einem Leitfaden über den Anbau von Nahrungs- und Futterpflanzen auf mit Arsen und Schwermetallen belasteten Böden im Rhein-Neckar-Kreis. Dieser wurde nun von der Unteren Bodenschutzbehörde fortgeschrieben und soll Landwirte und Kleingärtner auf die seit 1996 bzw. 1998 im Rhein-Neckar-Kreis gültigen Anbaubeschränkungen hinweisen.
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Einige Pflanzen reichern Schwermetalle in besonders hohem Maß an. So kann es zu Überschreitungen von zulässigen Höchstmengen nach der aktuell gültigen „(EU)-Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ kommen. Daher wurde seinerzeit nach umfassenden Untersuchungen in räumlich abgegrenzten Gebieten der Anbau bestimmter Pflanzenarten vorsorglich untersagt. Da sich seitdem am Bodenzustand nichts Wesentliches verändert hat, können diese Anbaubeschränkungen nicht aufgehoben werden.
Wie kam es zu der großräumigen Schwermetallbelastung?
Reinhold Grünberger vom Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, seit Anfang der 1990er Jahre mit der Problematik befasst, erläutert die Gründe für diese Belastung: „Die liegen im historischen Bergbau und insbesondere der Nutzung der Gewässer zur Erzaufbereitung sowie der Schlacken beispielsweise für den Wegebau. Der gesamte Bereich der Rheinebene war bis in das 20. Jahrhundert hinein immer wieder von Überschwemmungen heimgesucht. Diese und die früher angewandte Bewässerung des Gebietes mit Wasser, beispielsweise aus dem Leimbach, dürften nicht unerheblich zum heutigen Belastungszustand beigetragen haben. Hauptparameter sind Arsen, Blei, Cadmium und Thallium. Durch den historischen Bergbau wurde eine Fläche von etwa 170 km² kontaminiert, das entspricht 38 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Rhein-Neckar-Kreises, davon etwa 10 Quadratkilometer stärker.“
Viele Boden- und Pflanzenproben untersucht
In den letzten fünf Jahren hat die Untere Bodenschutzbehörde weitere Untersuchungen insbesondere auf dem Gebiet der Gemeinde Sandhausen veranlasst, die in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen. Mit Unterstützung des Umweltministeriums wurden in dem über acht Quadratkilometer großen Untersuchungsgebiet bereits sehr viele Boden- und Pflanzenproben untersucht. Nach Abschluss dieser Untersuchungen beabsichtigt das Landratsamt, Landwirte und Kleingärtner umfassend zu informieren. Dabei hat sich bereits jetzt gezeigt, dass es weitere Belastungen gibt, die sich hauptsächlich auf den Bereich zwischen Walldorf, Sandhausen und Nußloch konzentrieren.
Für die dort tätigen Landwirte nach Auffassung von Margarete Schuh, Leiterin des Wasserrechtsamtes, keine einfache Situation, kam es doch schon mehrfach zu Interessenkonflikten zwischen der geplanten Erzeugung von Lebensmitteln und dem Schutz der Verbraucher. Dabei unterliegen die Landwirte einer besonderen Eigenverantwortung als Erzeuger. Aber auch Kleingärtner in den betroffenen Gebieten sollten in eigenem Interesse auf den Anbau der im Leitfaden genannten Kulturen verzichten. Damit die Schwermetalle nach Möglichkeit im Boden bleiben.
(Quelle: Rhein-Neckar-Kreis)