Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine in Baden-Württemberg können sich ab sofort wieder um Fördermittel aus dem Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes bewerben. „Wir können unser Klima nachhaltig nur verbessern, wenn wir Energie effizienter nutzen und bei Strom und Wärme konsequent Energie einsparen“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Starts der neuen Förderrunde am 2. Dezember 2019 in Stuttgart. „Dafür müssen wir vor allem beim Gebäudebestand ansetzen.“ Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine seien dabei wichtige Akteure, betonte der Minister. „Ihr Engagement für ein besseres Klima unterstützen wir daher auch im kommenden Jahr mit insgesamt rund 10 Millionen Euro.“

Drei Säulen für mehr Klimaschutz

Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ besteht aus drei Säulen: Im CO2-Minderungsprogramm gewährt das Land einen einmaligen Zuschuss für Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die technische Gebäudeausstattung und die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien. Mit dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm will das Umweltministerium Sachkompetenz im Klimaschutz ausbauen und Kommunen sowie andere Akteure zur Einführung eines Energiemanagements oder einer Informations- und Beratungsstruktur zu Klimaschutz und Klimawandel ermutigen und befähigen. Um energieeffiziente Sanierungen anzureizen, werden darüber hinaus Vorhaben mit besonderen Effizienzstandards gefördert.

Erstberatung zur Abwärmenutzung – Geld für größere Unternehmen

In den vergangenen beiden Jahren bezuschusste das Land die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung lediglich bei kleinen und mittleren Unternehmen. Ab sofort können sich auch die größeren Unternehmen um Fördermittel für diesen Zweck bewerben. Franz Untersteller: „Abwärme kann einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Sie fällt vor allem bei größeren Unternehmen an. Dieses Potenzial müssen wir heben und nutzen.“ Daher begrüße er die Anpassung des Förderprogramms ausdrücklich.

Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine können ihre Anträge bis einschließlich 30. November 2020 einreichen. Dies gilt vorbehaltlich einer früheren Ausschöpfung der Mittel.

Weitere Informationen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/

 

(Quelle: Presse-Info des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)