In der Region rund um Wiesloch liegen großflächig erhöhte Schadstoffgehalte in Böden vor. Besonders betroffen sind die Städte Wiesloch, Walldorf und Leimen sowie die Gemeinden Sandhausen und Nußloch. Der Grund für diese Belastungen liegt im historischen Bergbau und insbesondere der Nutzung der Gewässer zur Erzaufbereitung sowie der Schlacken beispielsweise für den Wegebau.
Historischer Bergbau als Ursache
Der gesamte Bereich der Rheinebene war bis in das 20. Jahrhundert hinein immer wieder von Überschwemmungen heimgesucht, und die angewandte Wässerung des Gebietes mit Leimbachwasser dürfte nicht unerheblich zum heutigen Belastungszustand beigetragen haben. Hauptparameter sind Arsen, Blei, Cadmium und Thallium. Durch den historischen Bergbau wurde eine Fläche von etwa 170 Quadratkilometern kontaminiert, das entspricht 16 Prozent der Fläche des Rhein-Neckar-Kreises, davon etwa 10 Quadratkilometer.
Detailuntersuchung wird fortgesetzt
Im Rahmen des Projekts „Detailuntersuchung Schwermetalle“ hatte die Untere Bodenschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in den Jahren 2015 und 2016 die Untersuchung von Boden- und Aufwuchsproben von 102 landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Region rund um Wiesloch in Auftrag gegeben. Diese Proben wurden von einem Fachbüro auf Schwermetalle untersucht. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass die festgestellten Schadstoffgehalte teilweise erheblich sind, aber keine eindeutigen Belastungszonen ausgewiesen werden konnten und sogar Gewanne unterschiedlich stark kontaminiert sind. Darum muss diese vom Land geförderte Detailuntersuchung nun fortgesetzt werden.
Wichtig für die landwirtschaftliche Nutzung
Ziel der Erfassung und Untersuchung von Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten ist es, neben der Ermittlung der räumlichen Ausdehnung von erhöhten Schadstoffgehalten vor allem das konkrete Gefahrenpotenzial einschätzen zu können und damit auch zu klären, ob insbesondere landwirtschaftliche Nutzungen unter welchen Randbedingungen gefahrlos und vorsorgeorientiert möglich sind. Für einzelne Anbauflächen wurden aufgrund der festgestellten Belastungen bereits eigenverantwortliche und behördliche Sicherungsmaßnahmen aufgezeigt.
Die Untere Bodenschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat ein Fachbüro mit den erforderlichen Boden- und Pflanzenprobenahmen in den Jahren 2019 und 2020 beauftragt. In den nächsten Monaten werden daher in den Kommunen Wiesloch, Walldorf, Sandhausen, Nußloch und Leimen immer wieder Boden- und Pflanzenprobenahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beobachten sein. Grundstückseigentümer und Pächter sind im Übrigen gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Boden- und Aufwuchsproben zu gestatten. Da es sich um nicht befriedete Grundstücke handelt, werden die Eigentümer und Pächter vorab nicht persönlich informiert.