Der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat in der Sitzung des Bundesrates (am 23. November 2018) den Entwurf des Energiesammelgesetzes des Bundes kritisiert: „Das Energiesammelgesetz ist geeignet, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Es muss dringend nachgebessert werden.“
Untersteller kritisierte insbesondere, dass der Gesetzentwurf die Ausbaupfade nicht an das Ziel „65 Prozent Erneuerbare bis 2030“ anpasst. „Investitionen in Windenergieanlagen erfordern langfristige Planungssicherheit, die der aktuelle Entwurf nicht bietet.“ Um den dringend gebotenen Ausbau der Windenergie im Süden voranzubringen, bedürfe es außerdem der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Regionalisierungskomponente. „Leider kann ich dazu im Energiesammelgesetz nichts finden“, bedauerte der Minister.
Unverständnis äußerte Franz Untersteller auch im Hinblick auf die drastischen Sondereinschnitte bei PV-Dachanlagen. „Die Solarbranche hat endlich die Talsohle durchschritten und da kommt der Bund daher und kürzt die Einspeisevergütung für große PV-Dachanlagen um 20 Prozent. Ohne vorherige Ankündigung und bereits zum Jahreswechsel. Das ist unverantwortlich.“ Vor einer solch drastischen Kürzung müsse die Bundesregierung erst einmal sehr genau rechnen, wie hoch die Renditen wirklich sind und wo eine eventuelle Überförderung anfängt, mahnte Baden-Württembergs Energieminister. „Und wenn tatsächlich gekürzt werden muss, dann erwarte ich eine angemessene Übergangsfrist.“
„Um die Solarbranche auf Wachstumskurs zu halten, muss auch der 52 GW-Deckel aus dem EEG gestrichen werden. Wir brauchen keinen Deckel, wir brauchen einen verstärkten Ausbau“, betonte Untersteller.