Ein neues Internetportal bietet Aufklärung über Besorgnis erregende Chemikalien (besonders besorgniserregende Stoffe, SVHC) in Produkten und Informationen darüber, in welchen Materialien diese Stoffe enthalten sind. Ziel ist es, Risiken für die Gesundheit und für die Umwelt zu verringern. Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Angebot www.reach.baden-wuerttemberg.de/svhc-in-erzeugnissen wird vom Netzwerk REACH@Baden-Württemberg bereitgestellt und wurde vom Umweltministerium und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg finanziert und koordiniert. Es ist das erste dieser Art in Deutschland. Mit seinen speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnittenen Arbeitshilfen bietet das neue Portal die Möglichkeit, relevante SVHC in Erzeugnissen zu ermitteln. Außerdem bieten die Seiten Hilfestellungen etwa zu den Themen Informationen in der Lieferkette, Kommunikation mit Verbrauchern und Berichtspflichten. Zu vielen Stoffen sind bereits Datenblätter hinterlegt. Diese enthalten in komprimierter Form Informationen über die Relevanz des entsprechenden Stoffes in Produkten und Materialien.
Ergänzende Informationen
SVHC sind „substances of very high concern“. Die zu den SVHC zählenden Stoffe werden europaweit nach einem festgelegten Verfahren definiert. Es handelt sich um Stoffe, die beispielsweise krebserregend sind, Wirkungen auf das Hormonsystem haben oder lange in der Umwelt verbleiben. SVHC können in vielen unterschiedlichen Produkten des alltäglichen Lebens enthalten sein. Ein Beispiel sind per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC). PFC können u.a. in Outdoorjacken, in Beschichtungen von Pfannen, in Feuerlöschschaum, in Backpapier oder in Skiwachs enthalten sein. Liefern Firmen Produkte mit SVHC müssen sie bestimmte Informationspflichten gegenüber gewerblichen Abnehmern und auch gegenüber Verbrauchern erfüllen.
Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss verschiedener Wirtschaftsverbände und Behörden Baden-Württembergs, in dem das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie auch die Landesanstalt für Umwelt vertreten sind. Weitere Netzwerkpartner sind der Landesverband der chemischen Industrie Baden-Württemberg, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie und der Baden-Württembergische Handwerkstag.
REACH bezieht sich auf die europäische REACH-Verordnung. Sie gibt europaweit den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit chemischen Stoffen vor. REACH steht für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Autorisation) und Beschränkung chemischer Stoffe. Das REACH-Netzwerk in Baden-Württemberg unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung von REACH in der betrieblichen Praxis.